Burtscheider Straße
Anlass und Ziel | Zustand | Planung | Verfahren und Kosten

Anlass und Ziel
Die Burtscheider Straße verbindet den Stadtkern Aachens mit den südlichen Stadtbezirken. Mit der Radwegeerschließung am Boxgraben ist die für das Radwegenetz notwendige Anbindung zwischen Stadt und Südraum in diesem Abschnitt unterbrochen. Mit einer Neugestaltung des Straßenraums werden für alle Verkehrsteilnehmer die Bedingungen verbessert, die Bedürfnisse Aller berücksichtigt und die Verkehrssicherheit erhöht.
Zustand
Im betroffenen Abschnitt ist die Burtscheider Straße einseitig bebaut. An ihrer westlichen Seite grenzt eine Grünanlage an. Entlang der Häuserzeile gibt es ca. 13 Schrägparkstände. Die Parkstandsreihe wird zum einen durch Baumfelder und zum anderen durch eine Außengastronomie im Seitenraum unterbrochen. Die effektiv nutzbare Gehwegfläche an der Bebauungsseite wird durch parkende Fahrzeuge und außengastronomische Nutzung teilweise gemindert. Im Verlauf der Straße zwischen Zollamtstraße und Marschiertor ist das Radwegenetz unterbrochen. Eine eindeutige und sichere Führung des Radfahrers ist nicht gegeben. Von den Bäumen an der bebauten Seite der Burtscheider Straße unterliegen 5 den Bestimmungen der Baumschutzsatzung, wobei die Bäume bis auf einen Schäden oder Defektsymptome aufweisen. Am Parkgelände befinden sich im betroffenen Bereich 7 großkronige, vitale Bäume. Sie prägen das Ortsbild, so dass eine Erhaltung des Baumbestandes in öffentlichem Interesse ist. Der anliegende Gehweg weist jedoch Schäden im Oberflächenbelag auf, welche auf das Wurzelwerk der Bäume zurückzuführen sind.
Planung
In der Planung sollen für alle Verkehrteilnehmer akzeptable Verkehrsverhältnisse geschaffen werden. In allen Varianten wird von einer gleichen Führung des Kfz- und Radverkehrs ausgegangen. Die Führung des Kfz-Verkehrs unterscheidet sich prinzipiell nicht vom Bestand. Der Radverkehr soll zukünftig in beiden Richtungen ununterbrochen und sicher geführt werden. Die Änderung der Parkstandsanordnung lässt nicht nur eine Verbreiterung der Gehwege zu, sondern ermöglicht auch die Anlage eines Schutzstreifens für stadteinwärts fahrende Radfahrer. In der Gegenrichtung wird der Gehweg am Parkgelände für Radfahrer freigegeben.
Unterschiede der Varianten ergeben sich in der Bordsteinlage und in der Straßenraumbegrünung:
Variante 1a
In Variante 1a wird die Bordsteinflucht dem Bestand gegenüber nicht verändert. Durch die Beibehaltung der Bordsteinflucht können die Bäume erhalten bleiben, die den Bestimmungen der Baumschutzsatzung unterliegen. Entlang der bebauten Seite werden also zum Zweck der Parkraumgewinnung nur Bäume entfernt, die der Satzung nicht unterliegen. Zugunsten einer Verbreiterung der Gehwege und einer Straßenraumgewinnung für andere Nutzungen werden die Parkstände nicht mehr schräg, sondern längs angeordnet. Der Seitenraum soll nicht mehr zur Außenbewirtschaftung genutzt werden. Zwischen den Baumpflanzungen können so 11 Längsparkstände angelegt werden.
Variante 1b
Variante 1b behält ebenso die bestehende Bordsteinlage bei. Es wird aber zusätzlich eine Abwägung bezüglich der Vitalität des Baumbestandes vorgenommen. Zur Parkraumgewinnung und aus Symmetriegründen wird auch der geschützte, aber geschädigte Baumbestand entfernt. Als Ausgleichsmaßnahme wird eine Neubepflanzung vorgenommen. So können 12 Längsparkstände angelegt werden.
Verfahren und Kosten
Bürgerinformation
Bürgerinformationsveranstaltung: Freitag, den 03. Februar 2012,
Planaushang: Montag, 30.01., bis Freitag, 03.02, im Foyer des Verwaltungsgebäudes
Politische Beratung
Vorstellung der Planung: 11.01.2012 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und 02.02.2012 im Mobilitätsausschuss
Die Verwaltung erhielt vom Mobilitätsausschuss den Prüfauftrag, ob eine Kombination der Varianten 1 und 2 (Variante 3) möglich ist. Darin soll die Bordsteinlage an der Bebauungsseite beibehalten und der Gehweg an der Grünfläche zumindest teilweise von den Bäumen abgesetzt werden.
Baukosten und Finanzierung
Die Baukosten betragen auf der Basis der derzeitigen Information ca. 302.000 € (Variante 1a), 308.000 € (Variante 1b) bzw. 342.000 € (Variante 2). Die Baukosten für den Fußgängerüberweg betragen zusätzlich etwa 20.000 €. Es bedarf einer weiteren Prüfung, ob sich maßnahmenbezogene Einnahmen durch die Erhebung von Beiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW) ergeben werden. Die Bezirksregierung Köln stellt eine Förderung nach Entflechtungsgesetz in Aussicht.