Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 4. Februar 2022
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 4. Februar 2022
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.
Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 75.770 nachgewiesen Infizierte erfasst. Das sind gegenüber der Meldung von Mittwoch, 2. Februar, 3.877 Fälle mehr.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune
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Gesamt
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Aachen
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34383
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Alsdorf
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7027
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Baesweiler
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4232
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Eschweiler
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7861
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Herzogenrath
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5654
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Monschau
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1180
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Roetgen
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929
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Simmerath
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1639
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Stolberg
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7348
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Würselen
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5517
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noch nicht lokal zugeordnet
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Gesamtergebnis
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75770
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Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 684.
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 1.628 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 1.371. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten.
Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html
Aktuelle Coronaschutzverordnung
Die Landesregierung hat den Beschluss der Staats- und Senatskanzleien der Länder zu einheitlichen Regelungen für überregionale Großveranstaltungen umgesetzt und die Coronaschutzverordnung angepasst. Neben den bereits bisher zulässigen Veranstaltungen mit bis zu 750 Personen kann bei überregionalen Großveranstaltungen die Zuschauerkapazität ausgeweitet werden: bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt dann eine maximale Auslastung von 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 4.000 Zuschauer. Bei Veranstaltungen im Freien liegt die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 10.000 Zuschauer. Wenn diese erhöhte Zuschauerkapazität genutzt werden soll, gilt bei den Veranstaltungen grundsätzlich die 2G„Plus“ Regelung sowie die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske in allen Bereichen. Zusätzlich ist die Wahrung des Mindestabstands in jedem Fall einzuhalten. Zudem wird für alle Sonnenstudios der Besuch unter der 2G-Regelung ermöglicht (bislang 2G Plus).
Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW gilt bis zum 9. Februar 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona.
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung
In der aktuellen Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW gibt es eine neue Regelung für die Quarantäne von Haushaltsangehörigen und Kontaktpersonen: Ab sofort werden auch Personen mit einem spezifischen positiven Antikörpertest und einer nachfolgenden Impfung, die nach der entsprechenden Ausnahmendefinition des Paul-Ehrlich-Institutes (vgl. https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19) als vollständig geimpft gelten, den „geimpften Genesenen“ in diesem Fall gleichgestellt. Das bedeutet, für diese Personen gilt dann auch eine Ausnahme von der Quarantänepflicht.
Die Verordnung besagt, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung und Quarantäne gehen müssen. Für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts von infizierten Personen gelten dringende Empfehlungen zur eigenverantwortlichen Absonderung. Grundsätzlich werden keine Bescheinigungen über die Isolation/Quarantäne mehr ausgestellt. Auch für den Arbeitgeber reicht das positive Testergebnis einer Bürgerteststelle.
Eine Übersicht findet man unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html;jsessionid=8B2129F730415B23DE4A169E811DF760.internet111?nn=2386228
Kontaktmöglichkeit für „PCR-Positive“
Menschen mit einem positiven PCR-Testergebnis (Indexpersonen) können sich mit ihren Fragen direkt ans Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wenden. Hierfür wurde für diesen Personenkreis die E-Mail-Adresse corona@staedteregion-aachen.de eingerichtet.
In der StädteRegion sind Bürgertests an Grundschulen möglich
Schüler*innen an den Grundschulen werden regelmäßig mit so genannten Lolli-PCR-Pool-Tests auf Corona getestet. Wenn ein Pool-Test positiv ausfällt, soll ab sofort mit Schnelltests – und nicht wie bisher mittels PCR-Tests – eine Einzelprüfung in den Schulen stattfinden. Um dieses Verfahren zu vereinfachen, hat die StädteRegion Aachen Bürgerteststellen dazu aufgerufen, ihre Öffnungszeiten vorzuverlegen, um Eltern die Möglichkeit zu geben, mit ihren Kindern vor Schulbeginn in die Bürgerteststelle zu kommen. Rund 40 Teststellen sind dieser Bitte schon nachgekommen. Eine aktuelle Liste findet man hier: https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/oeffentlichkeitsarbeit-s-13/aktuelles/corona-schnelltest
Außerdem erlaubt die StädteRegion, dass Teams aus Bürgerteststellen in die Grundschulen fahren, um dort Bürgerschnelltests zur Auflösung der Pools durchzuführen. Hiervon machen viele Schulen bereits Gebrauch.
Impfungen für Jugendliche und Erwachsene
Impfungen sind grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich.
Außerdem kann man sich an zahlreichen Impfstellen vor Ort impfen lassen. Die Impfstelle der StädteRegion in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen) ist montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Hier wird ohne Termin geimpft. Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen
In den Impfstellen werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen („Booster“) angeboten. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar. Die Stiko empfiehlt allen Personen über 12 Jahre eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von drei Monaten zur Grundimmunisierung. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen nun auch im Abstand von mindestens drei Monaten eine Impfdosis erhalten.
Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren
Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinder-Impfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Straße 1) oder in den Praxen der Kinderärzt*innen geimpft werden.
Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant.
Die Kinder-Impfstelle ist montags bis samstags geöffnet. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung.
Im Kinder-Impfzentrum wird keine Zweitimpfung nach „Off-Label-Erstimpfungen“ durchgeführt. Auch Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen.
Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärzt*innen ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Alle Informationen und die Terminbuchung findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung.
Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)
Das KAZ am Bahnhof Rothe Erde bietet nur noch PCR-Testungen nach positivem POC-Test, für Kontaktpersonen und vor Gesundheitsmaßnahmen an. Ohne Termin können PCR-Testungen weiterhin in den „KAZ-Containern“ (Beverstraße/EckeTrierer Straße und Adalbertsteinweg) gemacht werden. Das KAZ im Untergeschoss der Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1) bietet nur PCR-Testungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung an. PCR-Tests, die zum Beispiel zum Antritt einer Urlaubsreise gebraucht werden, sind im KAZ nicht möglich. Wer einen PCR-Test für private Zwecke benötigt, sollte dafür ein privates Testzentrum aufsuchen. Personen mit Symptomen müssen sich an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden!
Alle Informationen zu den Öffnungszeiten des KAZ und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kazzu finden.
Herausgegeben am 04.02.2022